Wassergebühren
Die Gemeinde Aldersbach erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.
Grundgebühr Wasser
Die Grundgebühr (netto) beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Verbrauchsgebühr Wasser | 1,71 € / cbm / netto
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
- Satzung für die öffentliche Wasserversorgeeinrichtung (Wasserabgabesatzung)
Abwassergebühren
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Abwasserbeseitigungseinrichtung Einleitungsgebühren. Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwasser berechnet, die der Abwasserbeseitigungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Gebühr für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser | 4,26€ / cbm
Gebühr für die Einleitung von (ausschließlich) Schmutzwasser | 4,26€ / cbm
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung
- Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
Fäkalschlammentsorgung
Fäkalschlammentsorgungsgebühr | 124,48 € / cbm
Einschüttgebühr | 101,96 € / cbm
Herstellungsbeiträge
Die Gemeinde Aldersbach erhebt nach der Grundstücksfläche der vorhandenen Gebäude folgende Herstellungsbeiträge für Abwasser.
Grundstücksfläche | 0,95 € / qm
Geschoßfläche | 13,93 € / qm
Die Gemeinde Aldersbach erhebt nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude folgende Herstellungsbeiträge für Wasser:
Grundstücksfläche | 0,75 € / qm / netto
Geschoßfläche | 6,18 € / qm / netto
Steuern und Gebühren
Hundesteuer (je Hund) | 25,00 € / Jahr
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 300 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 300 v.H.
Gewerbesteuer | 330 v.H.
Gemeinde Aldersbach (Stand: Juni 2019)