Schöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.   Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Diese haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aldersbach erhalten hierzu Auskunft bei Frau Reithmeier (08543/9610-35).   Bewerbungsschluss für die Jugendschöffen ist am 15.02.2023
und für die Schöffen am Amtsgericht bzw. bei den Strafkammern des Landgerichts am 16.03.2023.


BEKANNTMACHUNG SCHÖFFENWAHL baymbl-2022-688_Jugendschöffenbekanntmachung INFORMATION JUGENDSCHÖFFEN Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023 Informationen Schöffen Formular_Bewerbung_Schöffe_barrierefrei