Schöffenwahl
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024
bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen
Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils
zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen
wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht
und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich
gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt
in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber
auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes –
körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen
Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Diese haben nun die Möglichkeit, sich selbst für
das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aldersbach
erhalten hierzu Auskunft bei Frau Reithmeier (08543/9610-35).
Bewerbungsschluss für die Jugendschöffen ist am 15.02.2023
und für die Schöffen am Amtsgericht bzw. bei den Strafkammern des Landgerichts
am 16.03.2023.
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Bundestagswahlen 2021 "So hat die Gemeinde Aldersbach gewählt"